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Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer
Berechnung
Je nach Kanton wird der Grundstückgewinn progressiv oder proportional besteuert. Ebenfalls unterscheiden sich die Abzüge bzw. Zuschläge für die Besitzdauer sowie der minimal besteuerte Gewinn von Kanton zu Kanton. Wir zeigen dir, welches System in deinem Kanton angewendet wird.
Aufschub
Die Grundstückgewinnsteuer kann bei einer Vererbung, Schenkung oder einer Handänderung unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht aufgeschoben werden.
Ebenfalls kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, wenn der Erlös innerhalb einer bestimmten Frist in ein selbst bewohntes Ersatzgrundstück in der Schweiz investiert wird. Wie lange diese Frist ist, hängt vom Kanton ab.
Abzüge
Besteuert wird der Reingewinn, d.h. neben dem ursprünglichen Kaufpreis können auch weitere Anlagekosten abgezogen werden. Typischerweise gehören dazu wertvermehrende Investitionen sowie sogenannte Gewinnungskosten wie Maklerprovisionen, Insertionskosten oder Aufwände für die Handänderung beim Kauf und Verkauf.